Die Schweiz – EU und das Waffengesetz

Schon immer hatte jeder Schweizer, der den Militärdienst absolvierte eine Waffe zuhause. Gleichzeitig hatte ein jeder auch die Taschenmunition zu Hause. Unfälle gab es nahezu keine und wenn, dann geschahen sie meist bei den Schiessveranstaltungen in den Schiessständen.

Im Sommer 2005 hat das Volk den Schengen-Beitritt gutgeheissen. Dies, weil uns die damals ausgehandelten Mitgliedskonditionen gewisse – auch wirtschaftliche – Vorteile bieten. Nun stellt die EU aber plötzlich unvorhergesehene Zusatzbedingungen. Damit sie uns die Einhaltung des Schengen-Abkommens auch künftig garantiert, soll die Schweiz zusätzliche, EU-konforme Gesetze erlassen. Darunter auch das Waffengesetz. Als Massnahme gegen Terroristen mit Schmuggel-Kalaschnikows verlangt Brüssel, dass wir unser Recht auf Waffenbesitz aufgeben. Sogar die Sturmgewehre unserer eigenen Armee sollen wir uns verbieten.

Mit ihrer neuen Waffenrichtlinie will die EU die Armeesturmgewehre verbieten. Eine langjährige Tradition der Schweizerinnen und Schweizer. Die Folge: Die Waffe des Milizsoldaten wäre nicht mehr die Waffe des Bürgers, das Feldschiessen geriete in den Ruch des Halblegalen, und am Knabenschiessen werden Jugendliche für das Beherrschen eines Gewehrs ausgezeichnet, das sie gemäss EU-Richtlinie nicht besitzen dürften. Es kann nicht angehen, dass die EU in die direkte Demokratie, eines der höchsten Güter des Rechtsstaates Schweiz eingreift. Es kann nicht angehen, dass die EU in die Traditionswerte der Schweiz eingreift. Sie hat weder das Recht noch ist sie dazu legitimiert. Schweizerinnen und Schweizer geben die Selbstbestimmung nicht auf.